Formen des Stiftens

Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden, wenn sie im Sinne einer natürlichen Person voll geschäftsfähig ist. Auch juristische Personen, wie etwa Unternehmen, können stiften.

 

Gestiftet werden können sowohl Geld- oder Barvermögen als auch Sachvermögen, z. B. in Form von Immobilien oder Wertpapieren. Der Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass sich Ihr Kapital nie erschöpft. Der Stiftungszweck wird nur durch Erträge aus dem Stiftungskapital vollzogen. Zustiftungen sind zu Lebzeiten oder durch Testament jederzeit möglich.

 

Wir versuchen, mit Ihnen zusammen ein auf Sie zugeschnittenes Stiftungsmodell zu entwickeln. Durch die staatliche Stiftungsaufsicht garantieren wir, dass Ihr Vermögen zweckgebunden und gewinnbringend angelegt wird.

Zustiftung

 

Ihre Zustiftung, die in Form von Geldvermögen oder Immobilien erfolgen kann, geht ohne Abzug von Steuern direkt in dass Stiftungsvermögen über. Eine Zustiftung erhöht das Grundvermögen der Stiftung und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu bei, die Stiftungserträge nachhaltig zu vergrößern. Der Zustifter erhält eine Zuwendungsbescheinigung, um seine steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können. 

Schenkung/Spende

 

Erfreuen Sie sich jederzeit an Ihrer guten Tat, mit der Sie den Beschenkten helfen. Eine Schenkung ist jederzeit durch Vermögens- und Sachwerte möglich. Über die Mittel kann die Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen sofort verfügen und damit wichtige Projekte umsetzen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, uns durch Spenden zu unterstützen. Diese dürfen direkt für die wichtigsten Projekte verwendet werden.

Stiftungsfonds

 

Sie wollen ein ganz bestimmtes Projekt, eine spezielle Einrichtung fördern? Eine Form der zweckgebundenen Zustiftung erfolgt mit einem Stiftungsfonds unter dem Dach der Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen. So können Sie sicherstellen, dass die Erträge Ihres Stiftungsfonds gesondert ausgewiesen und ausschließlich für den von Ihnen spezifizierten Zweck eingesetzt werden, etwa die Förderung einer bestimmten Einrichtung oder Personen, die Ihnen am Herzen liegen.

 

Sie wollen der Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen eine dauerhafte Zuwendung machen, aber nicht anonym bleiben, sondern genannt werden? Sie können dazu dem Fonds einen (oder Ihren) Namen geben, der auf Dauer im Jahresbericht der Stiftung namentlich und/oder betragsmäßig erwähnt wird und bei der Vergabe der Erträge an bestimmte Projekte ausdrücklich genannt werden kann.

 

Setzen Sie auf Dauer ein Zeichen für Ihr ganz persönliches Engagement. In einem Fondsvertrag werden die Wünsche des Zustifters und die Zusagen der Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen dauerhaft festgehalten.

Vermächtnis/Erbschaft

 

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Anordnung über eine Zuwendung. Im Sinne Ihres letzten Willens können Sie auch durch Vermächtnis die Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen berücksichtigen. Dabei bleiben die gesetzlichen Pflichtansprüche der Erben, sofern vorhanden, unberührt. Durch letztwilliges Vermächtnis des Erblassers an die/den Erben, erhält die Stiftung Anspruch auf den von Ihnen festgelegten Geld- oder Sachgegenstand. Eine Stiftung oder Zustiftung zu Lebzeiten kann durch eine letztwillige Verfügung weiter ausgebaut werden.

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