Spende oder Zustiftung

Unterstützen auch Sie die "Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen". Sie können spenden oder zustiften.

Die Spende - konkret und direkt helfen

 

Mit einer Spende unterstützen Sie die Stiftung unmittelbar in ihrer Tätigkeit. Sie wird direkt und zeitnah verwendet. Füllen Sie die nachfolgende Einzugsermächtigung aus und senden diese online an die Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen.

Die Zustiftung - langfristig unterstützen

 

Zustiften kann jeder, der Teile seines Vermögens der Stiftung zur Verfügung stellt.

Unterstützen Sie z. B. durch:

 

  • eine Zustiftung zu Lebzeiten,
  • die Errichtung eines Stiftungsfonds,
  • eine Treuhandstiftung mit einem Namen Ihres Wunsches,
  • ein testamentarisches Vermächtnis oder eine Erbschaft,
  • oder ein (rückzahlbares) Stiftungsdarlehen, dessen Erträge die Stiftung nutzen kann.

 

Gemeinsam mit unserem Notar beraten wir Sie gerne – selbstverständlich vertraulich.

Weitere Erklärungen finden Sie auf unserer Webseite "Formen des Stiftens".

Wer spendet hilft und spart Steuern

 

Spenden und Sachzuwendungen (z. B. Immobilien, Wertpapiere) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Stiftung zahlt weder Erbschafts- noch Schenkungsteuer auf das ihr übertragene Vermö­gen. Das Kapital bzw. die eingebrachten Vermögensgegenstände bleiben erhalten.

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