Nicht immer kann sich der Staat angesichts starker finanzieller Zwänge in allen (sozialen) Bereichen im gewünschten Umfang engagieren. Viele Bürger sind deshalb bereit, etwas für gemeinnützige Zwecke abzugeben oder zu vererben. Häufig werden hierbei bekannte, lokale Projekte bevorzugt, anstatt große bürokratisierte Großunternehmen zu unterstützen, die für viele Menschen einfach nicht überschaubar sind.
Die Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen wendet sich daher vorwiegend an ZuwendungsgeberInnen aus der Region. Die Stiftung widmet sich in enger Abstimmung mit der Lebenshilfe Stadthagen e.V. der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen und bietet die Möglichkeit, Engagement in einer Sozial- und Gemeinwesenarbeit erfahrenen Organisation einzubringen.
Stifter und Stifterinnen wollen mit dem von ihnen eingebrachten Vermögen für Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Eltern und Angehörige eine effiziente Hilfe bieten. Diese Hilfe erstreckt sich auf die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, bieten.
Die Lebenshilfe Stadthagen e.V., als Gründerin der Stiftung, ist eine durch ihre erfolgreiche Arbeit über die Grenzen Stadthagens hinaus bekannte Gesellschaft. Für viele Bürgerinnen und Bürger in Schaumburg ist der Name Lebenshilfe Stadthagen ein positiver Begriff. Die Lebenshilfe Stadthagen e.V. ist alleinige Gesellschafterin der Lebenshilfe Stadthagen gGmbH und Mitgesellschafterin der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH.
Im gemeinnützigen Sektor gibt es kaum Kennzahlen oder Erhebungsprotokolle, an denen sich eine erfolgreiche und effiziente Verwendung der Mittel messen lässt – Vertrauen ist dabei eine wichtige Größe.
Die Lebenshilfe Stadthagen hat über Jahrzehnte bewiesen, dass sie sowohl im ehrenamtlichen, aber auch im professionellen Bereich gut und seriös arbeitet. Um das Erreichte abzusichern und Neues nachhaltig zu unterstützen, hat sich die Lebenshilfe Stadthagen entschlossen, eine „Stiftung des bürgerlichen Rechts“ mit Sitz in Stadthagen zu gründen.
Eine Kontrolle und Transparenz ist für viele Spenderinnen und Spender ein Punkt mit großer Bedeutung. Viele veruntreute Gelder haben die Menschen in der Spendenbereitschaft gehemmt. Jeder Spender und jede Spenderin möchte seinen/ihren Beitrag gut verwendet wissen. Umso wichtiger erscheint eine nachvollziehbare Kontrolle und Transparenz für die Beteiligten.
Vorstand und Stiftungsrat sind als ausführende Organe dem Stiftungswillen verpflichtet. Der Vorstand verwaltet die Stiftung gemäß der Satzung und Beschlüssen des Stiftungsrates. Der Stiftungsrat wiederum berät und überwacht den Vorstand. Die Mitglieder dieser Organe arbeiten ehrenamtlich. Eine Stiftung des bürgerlichen Rechts wird durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport genehmigt und unterliegt auch deren Aufsicht.
Menschen mit Beeinrächtigungen sind ein ganz normaler Teil unserer Gesellschaft, das nennt man/frau Inklusion. Wir, Eltern, Freunde und Förderer, haben uns zusammengeschlossen, um Menschen mit Behinderungen zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Wir wollen für sie erreichen, dass sie in ihrer Persönlichkeit geachtet werden und selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Wir wollen Unterstützung bieten, damit sie sich selbst helfen und ihre persönlichen Bedürfnisse entfalten können, um gesellschaftlich integriert leben zu können. Durch professionelles Arbeiten und Anpassung an sich ständig ändernde und neue Erfordernisse wollen wir individuelle Hilfen anbieten und gesellschaftliche und politische Unterstützung einfordern.